Fachstelle für Gebäudeschätzung – Fürstentum Liechtenstein

Privatkunden

Privatkunden können die Schätzungstypen zum selben Preis wie die Versicherer bestellen. Wenden Sie sich dazu je nach Gebäudestandort an die entsprechende Fachstelle. Bitte beachten Sie, dass ein direkt vom Gebäudeeigentümer erteilter Auftrag, diesem auch direkt in Rechnung gestellt wird. Eine Übernahme der Kosten durch Ihren Versicherer erfolgt nur dann, wenn der Auftrag seinen Richtlinien entspricht und von ihm erteilt worden ist.

 

Verkehrswertschätzung

Als Ergänzung zur Schätzung des Versicherungswertes haben Privatkunden die Möglichkeit eine Verkehrswertschätzung bei der FGS zu bestellen. Besteht dieser Wunsch, muss das mit dem zuständigen Gebäudeschätzer, wenn möglich vor dem Besichtigungstermin, abgesprochen werden. Der Schätzer teilt dann dem Besteller mit, welche Unterlagen bereitzustellen sind. Der zusätzliche Aufwand für eine Verkehrswertschätzung wird in jedem Fall dem Gebäudeeigentümer direkt in Rechnung gestellt.

pdfBenötigte Unterlagen für eine Verkehrswertschätzung

Wir verwenden Cookies für die beste Ansicht unserer Webseite.
Cookies werden benötigt, damit technisch alles funktioniert und externe Inhalte geladen werden können.

Datenschutz