Am 1. Februar 1917 stimmt der Souverän dem ersten Gesetz betreffend der obligatorischen Versicherung der Gebäude gegen Feuerschaden zu.
Am 11. September 1917 tritt das erste Gesetz betreffend der obligatorischen Versicherung der Gebäude gegen Feuerschaden mittels Einführungsverordnung in Kraft.
In diesem Jahr werden das Gesetz und die Verordnung von 1917 mittels Beschluss des Kantonsrates aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt.
Am 1. Januar 1982 tritt die neue Verordnung in Kraft.
Am 1. Januar 1994 werden das Gesetz und die Verordnung von 1981 mittels Beschluss des Kantonsrates aufgehoben und durch eine neue Vereinbarung ersetzt.