Das Feuerpolizeigesetz vom 11. Oktober 1865 legt erstmals eine Versicherungspflicht für Wohngebäude fest.
Als Ergänzung zur Versicherungspflicht von Wohngebäuden sind nun auch «alle anderen zu landwirtschaftlichen oder sonstigen Zwecken dienenden Gebäude» zu versichern.
Die Gemeinde Triesenberg gründet die «Triesenberger Brandversicherungsanstalt». Als einzige liechtensteinische Gemeinde hat Triesenberg nun eine eigene Versicherung, die die Gebäude gegen Brand versichert, jedoch nicht gegen Elementarereignisse.
Die Gemeinde Triesenberg tritt die Brandversicherung der Gebäude an die Balser Versicherung ab. Es werden jedoch nur die Gebäude im Dorfe abgetreten, nicht diejenigen ausserhalb oder hinter dem Kulm.
Übernahme der restlichen Gebäude durch die Basler Versicherung in der Gemeinde Triesenberg.
Das «Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Brand- und Elementarschäden vom 13. Dezember 1973» tritt in Kraft. Es ersetzt Teile des alten Feuerpolizeigesetzes sowie der Ergänzung des Gesetzes von 1909 und regelt detailliert die Bestimmungen.
Die «Verordnung über die amtlichen Grundstückschätzungen vom 16. Juli 1974» tritt in Kraft.
Das «Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden vom 26. November 2004» tritt in Kraft. Es ersetzt das Gesetz vom 13. Dezember 1973.
Die «Verordnung zum Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden» vom 25. Januar 2005 tritt in Kraft.
Das «Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden vom 26. November 2004» wird per 1. Januar 2017 ergänzt mit Art. 8a1.
Neuschätzungen: Die Gebäude sind innert 15 Jahren einmal neu zu schätzen.
> Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden
> Verordnung zum Gesetz über den Versicherungsschutz der Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden
Kontakt
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Brüel 36
FL - 9496 Balzers
Tel. 00423 392 17 70
Fax 00423 384 35 46
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