schwyz

Fachstelle für Gebäudeschätzung – Schwyz

1917

Am 1. Februar 1917 stimmt der Souverän dem ersten Gesetz betreffend der obligatorischen Versicherung der Gebäude gegen Feuerschaden zu.

Am 11. September 1917 tritt das erste Gesetz betreffend der obligatorischen Versicherung der Gebäude gegen Feuerschaden mittels Einführungsverordnung in Kraft.

 

1981

In diesem Jahr werden das Gesetz und die Verordnung von 1917 mittels Beschluss des Kantonsrates aufgehoben und durch eine neue Verordnung ersetzt.

 

1982

Am 1. Januar 1982 tritt die neue Verordnung in Kraft.

pdfVerordnung von 1982

 

1994

Am 1. Januar 1994 werden das Gesetz und die Verordnung von 1981 mittels Beschluss des Kantonsrates aufgehoben und durch eine neue Vereinbarung ersetzt.

pdfVereinbarung von 1994

 

Kontakt

Fachstelle für Gebäudeschätzung

Q4 Altdorf Ost

Hellgasse 23

6460 Altdorf 

Tel. 041 871 28 88

Fax 041 871 29 24

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