Das Volk des Kantons Obwalden erlässt, gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch einen Gesetzesentwurf über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht.
Der Bundesrat genehmigt am 3. Juni 1986 den Gesetzesentwurf.
Vgl. u.a. den Art. 21 im Link: Schätzungs- und Grundpfandgesetz
Das Gesetz über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht wird vom Regierungsrat auf den 1. Januar 1989 in Kraft gesetzt.
Im August 1997 werden weite Teile des Kantons Obwalden von einem Hochwasser betroffen.
Im August 2005 richtet ein Hochwasser erneut beträchtliche Schäden in weiten Teilen des Kantons an. Die Zahlungen aus dem Elementar- Schadenpool betragen ca. 230 Millionen Franken. Das Bedürfnis, eine Fachstelle für Gebäudeschätzung zu schaffen, wird immer grösser.
Der Versicherungsverband beschliesst die Gründung einer Fachstelle für die Gebäudeschätzung im Kanton Obwalden.
Die Fachstelle wird im Herbst 2007 eröffnet.
Kontakt
Fachstelle für Gebäudeschätzung
Roger Stähli
Sonnenbergstrasse 21
6060 Sarnen
Tel. 041 660 51 75
Mobile 079 457 23 60
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